Wie lange sollte die Kastrafrist sein?
Als Kastrafrist oder Kastrationsfrist wird die Zeit bezeichnet in der ein frisch kastrierter Rammler von den Häsinnen getrennt bleiben muss, damit er keinen unerwünschten Nachwuchs zeugt.
Leider wird diese Zeit häufig, auch noch von vielen Tierärzten, mit 6 Wochen angegeben. Ein Kaninchen so lange von den anderen getrennt zu halten, ist für das Tier die reinste Quälerei und zudem auch noch völlig unnötig
Ich habe es bisher immer so gehalten das ich die Rammler direkt nach der Kastration wieder in die Gruppe gesetzt habe. Kein einziger hat jemals Nachwuchs gezeugt nach seiner Kastration.
Eine Ausnahme mache ich bei Neuzugängen, die schon potent zur Gruppe kommen. Sie bleiben nach der Kastration noch 7-10 Tage getrennt, damit die Operationswunden verheilen können, bevor ich sie einer Vergesellschaftung aussetze.
In Bezug auf die angemessene Kastrafrist möchte ich hier gerne einen Auszug von Andreas Rühle, Autor von „Kaninchen würden Wiese kaufen“ zitieren:
„Man muss in Bezug auf die Überlebensfähigkeit und Befruchtungsfähigkeit von Spermien also zwischen folgenden Fällen unterscheiden:
- die Überlebensfähigkeit von Spermien im intakten Organismus (ohne Kastration). Die beträgt etwa 10 Tage.
- die Befruchtungsfähigkeit der Spermien im intakten Organismus, die von deren Motilität abhängt, die wiederum von Testosteron und 5α-Dihydrotesteron (DHT) abhängen. Die beträgt 3-4 Tage.
- Das Befruchtungsfähigkeit der Spermien im kastrierten Organismus, also wenn Hoden und Nebenhoden fehlen. Die beträgt max. 1 Tag.
Aus den genannten Fakten geht hervor, dass eine Kastrationsfrist, die über 7 Tage hinausgeht, keinen Sinn ergibt. Selbst diese ist schon mit einer großen Sicherheit versehen.“ *Andreas Rühle
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